28.03.2024
Berliner Sparkasse: Hat Gebühren zu Unrecht angehoben
Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das Kammergericht (KG) auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit 2016 für unwirksam.
Kunden der Sparkasse könnten Konto-Entgelte zurückfordern, denen sie nicht zugestimmt haben, erläutert Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Den an der Musterfeststellungsklage beteiligten Kunden stünden laut Urteil Rückerstattungen von Beträgen zu, die sie seit 2018 zusätzlich an die Sparkasse zahlen mussten.
Die Berliner Sparkasse hatte laut vzbv in den vergangenen Jahren einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass Kunden aktiv zustimmen mussten. Sie habe zum Beispiel Ende 2016 das "Girokonto Comfort" auf "Giro Pauschal" umgestellt und die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro erhöht.
Die Sparkasse lehne es bislang ab, diese Mehrbeträge zurückzuzahlen. Deshalb habe der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Knapp 1.200 Kunden hätten sich angeschlossen. Das KG habe die Klage in seinem Urteil in wesentlichen Punkten für begründet gehalten. Es sei der Auffassung des vzbv gefolgt, wonach Bank-Kunden Gebührenerhöhungen aktiv zustimmen müssen, damit sie wirksam werden können. Der vzbv ist der Auffassung, dass auch Ansprüche vor dem Jahr 2018 rückzahlungswürdig sind. Das Gericht sei dem nicht gefolgt. Deshalb prüfe der Verband nun eine Revision.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 27.03.2024 zu Kammergericht, Urteil vom 27.03.2024