26.03.2024
Mecklenburg-Vorpommern: Finanzämter beginnen mit Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2023
In den Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommern hat die Bearbeitung vorliegender Erklärungen für die Einkommensteuer 2023 begonnen. Hierauf weist das Finanzministerium des Landes hin.
Bundesweit könnten die Finanzämter meist nicht vor Mitte März mit der Veranlagung, also der Prüfung der Steuererklärungen starten. Das liege daran, dass zum Jahresbeginn aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware der Behörden eingespeist werden, erläutert das Ministerium. Hinzu komme, dass Institutionen wie zum Beispiel Versicherungsanstalten oder Arbeitgeber, die steuerrelevante Daten an die Finanzämter übermitteln müssen, dafür bis Ende Februar Zeit hätten.
Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen erfolge automationsgestützt und grundsätzlich nach Eingang im Finanzamt. Wer verpflichtet ist, für 2023 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, und nicht steuerlich beraten sind, müsse diese bis zum 02.09.2024 beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die Steuerverwaltung stelle für die Übermittlung von Erklärungen und sonstigen Mitteilungen an das jeweilige Finanzamt kostenfrei "ELSTER – Ihr Online Finanzamt" unter "www.elster.de" zur Verfügung. Die elektronische Übermittlung gewährleiste eine korrekte und vollständige Abgabe und eine Plausibilitätsprüfung, die die Bearbeitung der Erklärung in den Finanzämtern beschleunigt und Rückfragen des Finanzamtes vermeiden kann, so das Ministerium.
Für Rentner gebe es spezielle Angebote der einfachen Erklärungsabgabe. Neben einfach ELSTER, der einfachen elektronischen Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionsansprüchen, könne auch die vereinfachte Steuererklärung für Rentner genutzt werden.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 22.03.2024