26.03.2024
Verhinderung von Gewinnverkürzung und -verlagerung: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (BT-Drs. 20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt.
Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.
Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus einem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25.03.2024 hervorgeht.
Deutscher Bundestag, PM vom 25.03.2024