18.03.2024
Wiesbadener Wassersteuer: Steuerzahlerbund dagegen
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen appelliert an die politisch Verantwortlichen der Landeshauptstadt Wiesbaden, die beschlossene "Wassersteuer" fallen zu lassen. Der Ankündigung, die Anwendung der beschlossenen Steuer vorübergehend auszusetzen, müsse ein endgültiger Schlussstrich folgen.
"Der so genannte Nachhaltigkeitszuschlag dient ausschließlich der Einnahmesteigerung, der angeblich erhoffte Effekt zur Senkung des Wasserverbrauchs ist Augenwischerei", erklärt Jochen Kilp, Vorstand beim BdSt Hessen. Schließlich habe die Stadt die Einnahmen aus der Steuer fest zur Konsolidierung eingeplant. Die Wassersteuer sei nach der Erhöhung der Gewerbesteuer und der Kurtaxe die dritte Stärkung der Einnahmeseite in kurzer Zeit. "Statt weiter einseitig an der Belastungsschraube zu drehen, sollte die Stadtpolitik zunächst die Ausgabeseite in den Blick nehmen", fordert Kilp weiter.
Neben der einseitigen Belastung der Bürger durch die "Wassersteuer" sieht der hessische Steuerzahlerbund bei einem Zuschlag auf die Wassergebühren auch rechtliche Probleme: So sei der Bereich der Frischwasserversorgung ein Gebührenhaushalt und die Gebühren müssen kostendeckend erhoben werden. Einen Gewinn mit den Gebühren zu erzielen, sei nicht zulässig, etwaige Überschüsse, die durch eine Nachkalkulation entstehen, müssten in einer kurzen Frist wieder an die Gebührenzahler zurückfließen. Der BdSt Hessen teile daher die rechtlichen Bedenken des Innenministeriums und begrüße die angekündigte Beanstandung der Satzung durch die Kommunalaufsicht.
Bund der Steuerzahler Hessen e.V., PM vom 06.03.2024