15.03.2024
Grundsteuer B: Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen meldet steigende Hebesätze
Die Grundsteuer B ist 2023 gestiegen und der Trend hält an. 104 Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben 2023 die Hebesätze der Grundsteuer B erhöht. Der Durchschnitt sei auf 594 Prozentpunkte geklettert. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) hin.
Die Zahlen habe IT.NRW Anfang Februar 2024 veröffentlicht. Der statistische Landesbetrieb habe die Hebesätze 2023 ausgewertet. Für die Hebesätze des Jahres 2024 habe der BdSt NRW eine frühzeitige Umfrage gestartet. Schon jetzt werde deutlich: Die sowieso bereits hohen Hebesätze der Grundsteuern in Nordrhein-Westfalen würden weiter steigen.
Bei den bereits beschlossenen Hebesätzen gebe es starke Erhöhungen, beispielsweise in Enger um 255 Punkte auf 780 oder in Alfter um 232 Punkte auf 995. Eine Umfrage des BdSt zeige, dass die Werte vermutlich noch getoppt werden könnten. So gebe es in Gronau Planungen, die eine Verdoppelung der Grundsteuer von 479 auf 958 anstreben, oder in Odenthal, die eine Erhöhung um 310 Punkten auf 990 avisieren. Spitzenreiter beim absoluten Hebesatz sei – Stand Mitte Februar 2024 – Niederkassel mit 1.100 Prozentpunkten.
In den vergangenen Jahren hätten in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen teils erhebliche Steuererhöhungen beobachtet werden können. Der BdSt blicke mit Sorge auf diese Entwicklung. Die Steuerpolitik sollte nicht an den Interessen der Bürger und am örtlichen Gewerbe vorbeigedacht werden. Gerade in den aktuellen Zeiten, die von einer hohen Inflation, teuren Energiepreisen und zunehmender Unsicherheit geprägt seien, müssten auch die Städte und Gemeinden ihren Teil zur Entlastung der Menschen beitragen.
Hinzu kämen die Probleme der anstehenden Grundsteuerreform. Hier sei schon jetzt klar, dass es deutliche Belastungsverschiebungen von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu privaten Wohngrundstücken geben wird. Der BdSt NRW setze sich weiter für eine gerechte Grundsteuerreform, verträgliche Hebesätze und bezahlbares Wohnen für alle Steuerzahler ein.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 14.03.2024