15.03.2024
Lärm auf Hauptverkehrsstraßen: Deutschland muss tätig werden
Deutschland macht nicht genug gegen Lärm auf Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen. Dies rügt die Europäische Kommission.
Lärm sei – nach Luftverschmutzung – die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle. Deshalb habe sich die Kommission das Ziel gesetzt, den Anteil der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen bis 2030 um 30 Prozent (im Vergleich zu 2017) zu senken. Die Richtlinie über Umgebungslärm solle die menschliche Gesundheit schützen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Lärmbelastung zu bewerten, damit die Behörden sowie die Bürger im Rahmen verbindlicher Aktionspläne die besten Lösungen auswählen können.
Seit der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom Oktober 2017 habe Deutschland die erforderlichen Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. Es fehlten jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die (schätzungsweise 16.000) Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen. Die Kommission hat daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet. Die Bundesrepublik hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die vorgebrachten Mängel zu beheben.
Europäische Kommission, PM vom 13.03.2024