07.03.2024
Vereine und Stiftungen: Steuernummernvergabe für Fördermittelbeantragung
Für die Auszahlung von öffentlichen Geldern wird eine Steuernummer der empfangenden Körperschaft verlangt. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern hin.
Kleinere Vereine und Stiftungen, die nicht bereits wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt sind, würden jedoch bislang oftmals nicht steuerlich bei den Finanzämtern geführt und besäßen daher keine Steuernummer.
Vereine und Stiftungen, die nunmehr eine Steuernummer hierfür benötigen, könnten sich auf den Seiten des LfSt über das weiter Vorgehen informieren (https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/vereine#799).
Bayerisches Landesamt für Steuern, PM vom 26.02.2024