06.03.2024
Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Bussen: Aktuelle Liste zuständiger Finanzämter
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung eine aktuelle "Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen" mit Stand 01.01.2024 herausgegeben.
Das Schreiben mit der aktuellen Liste ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 05.03.2024, III C 3 - S 7327/22/10001 :001