06.03.2024
Erwerb von Mitarbeiteraktien: Höherer Freibetrag
Zum 01.01.2024 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten. Dieses befasst sich laut Lohnsteuerhilfe Bayern in erster Linie mit der Mobilisierung des Kapitalmarktes, um das Wirtschaftswachstum zu stärken. So seien zum Beispiel die Rahmenbedingungen für Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen dahingehend verbessert worden. Aber auch die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmen sei gestärkt worden.
Die Aktienkultur unter Beschäftigten solle gefördert werden, indem der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiteraktien von 1.440 Euro auf 2.000 Euro je Mitarbeitendem angehoben wurde. Beschäftigte börsennotierter Unternehmen, die vergünstigte Aktien erhalten, müssten den Rabatt beim Bezug solcher Aktien somit erst versteuern, wenn er den Steuerfreibetrag übersteigt.
Viele Arbeitgeber wünschten sich von ihren Angestellten, dass sie unternehmerisch denken und handeln, so die Lohnsteuerhilfe. Sie sollen sich für den Erfolg des "eigenen" Unternehmens verantwortlich fühlen. Hierfür sei hilfreich, wenn sie vom Erfolg des Arbeitgebers finanziell profitieren können. Deshalb böten viele börsennotierte Firmen Anreize für den Erwerb von Belegschaftsaktien. Ein allgemein gültiges Modell gibt es nach Angaben der Lohnsteuerhilfe nicht.
Oftmals könne eine begrenzte Anzahl an Aktien um bis zu 50 Prozent verbilligt erworben werden oder es gebe eine bestimmte Anzahl an Gratisaktien, zum Beispiel eine Gratisaktie für drei gekaufte Aktien, dazu. Häufig werde auch ein fester Zuschuss pro Aktie oder ein prozentualer Zuschuss auf das eingesetzte Kapital des Mitarbeiters beim Kauf angeboten. Mitarbeitende erhielten also beim Aktienbezug, wenn sie weniger bezahlen müssen, als es beim Kauf an der Börse wäre, einen geldwerten Vorteil.
Normalerweise müsste dieser geldwerte Vorteil mit dem persönlichen Steuersatz, genau wie das Arbeitseinkommen, versteuert werden, erläutert die Lohnsteuerhilfe. Das wäre für den Arbeitnehmenden ein großer Nachteil. Denn er habe gerade erst Geld für den Aktienkauf ausgegeben und noch keines bekommen. In diesem Fall helfe die Steuerfreigrenze mit bis zu 2.000 Euro. Diese gelte aber nur, wenn die Mitarbeiterbeteiligung allen Beschäftigten, die mindestens ein Jahr im Dienstverhältnis stehen, gleichermaßen angeboten wird.
"Da sich die Unternehmen bei ihren Mitarbeiterbeteiligungsmodellen meist an der Höchstgrenze für Steuerfreiheit orientieren, ist zu hoffen, dass die Vergünstigungen, wie Zuschüsse, Rabatte und Gratisaktien, an die neue Höchstgrenze von den Firmen angepasst werden", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Bezieht ein Mitarbeitender zum Beispiel Firmenaktien zum Preis von 50 Euro pro Stück, obwohl der Kurswert an der Börse bei 75 Euro liegt, entstehe ein geldwerter Vorteil von 25 Euro pro Aktie. Mit der Gesetzesänderung bleibe folglich der Kauf von bis zu 80 Mitarbeiteraktien steuerfrei.
Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 05.03.2024