04.03.2024
BZSt warnt: Erneut Betrugs-E-Mails
Über eine gefälschte E-Mail-Adresse der Poststelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) versuchen Betrüger seit einiger Zeit, an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen. Sie würden E-Mails mit dem Titel "Großartige Neuigkeiten! Steuerrückerstattung" mit der Aufforderung versenden, persönliche Daten anzugeben. Das BZSt warnt davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.
Betrugs-E-Mails seien unter anderem daran zu erkennen, dass das BZSt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief zustelle und niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn man einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt hat. Zahlungen sind laut BZSt ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen auch immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters. Zudem werde das BZSt niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 01.03.2024