04.03.2024
Kapitalertragsteuer-Erstattung: Elektronisches Antragsverfahren steht zur Verfügung
Ab sofort ist eine elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zur Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 11 Investmentsteuergesetz (InvStG) möglich.
Seit dem 01.07.2021 ist das BZSt für die Bearbeitung von Anträgen nach § 11 InvStG von beschränkt steuerpflichtigen Investmentfonds zuständig. Unbeschränkt steuerpflichtige Investmentfonds müssen sich an das für den Entrichtungspflichtigen zuständige Betriebsstättenfinanzamt wenden.
Als Antragsteller beim BZSt kommen beschränkt steuerpflichtige Investmentfonds mit Statusbescheinigung in Betracht, die Kapitalerträge erzielt haben, bei denen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten und abgeführt wurde und für die der Entrichtungspflichtige weder eine Erstattung vorgenommen hat noch vornehmen wird.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 01.03.2024