04.03.2024
Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im März 2024?
Wer Berufserfahrung und einen Abschluss hat, soll leichter als Fachkraft nach Deutschland kommen können. Die irreguläre Migration hingegen wird begrenzt. Wer einen Neuwagen kauft, soll mehr darüber erfahren, wie energieeffizient sein Fahrzeug ist. Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen werden umweltfreundlicher – digitale Dienste sicherer. All dies ändert sich laut Bundesregierung im März.
Deutschland brauche qualifizierte Einwanderung. Nun würden weitere Hürden abgebaut. Wer zum Beispiel zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, könne als Fachkraft nach Deutschland kommen.
Ein wesentlicher Schritt, um irreguläre Migration zu begrenzen, seien schnellere Rückführungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland, so die Regierung weiter. Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführungen liefere ein Bündel an Maßnahmen, die effektivere Verfahren vorsehen und die Ausreisepflicht konsequenter durchsetzen. Dabei gehe es auch darum, Straftäter und Gefährder schneller abzuschieben.
Egal ob beim Online-Shopping oder bei der Suche nach den aktuellen Nachrichten: Digitale Dienste müssten vertrauenswürdig sein. Europaweit gebe es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen – den Digital Services Act (DAS). Der DSA verpflichte Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssten den DSA bereits seit dem 25.08.2023 einhalten. Das überwache die EU-Kommission. Für alle anderen Betreiber gelte der DSA seit dem 17.02.2024.
Die Höhe der CO2-Emissionen belaste nach wie vor die Umwelt stark. Damit mehr Bürger sich beim Autokauf für ein energieeffizientes Auto entscheiden können, müssen sie nach Ansicht der Regierung bessere Informationen über die Energieeffizienz der Fahrzeugmodelle erhalten. Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung sei ein weiterer Schritt zu weniger Emissionen im Verkehr.
Ab dem 11.03.2024 würden besonders klimaschädliche teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, so genannte HFKW, in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt. Zudem griffen nun schrittweise verschärfte Regeln bei Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die mit den klimaschädlichen Gasen betrieben werden, so die Bundesregierung. HFKW würden vor allem als Kältemittel eingesetzt. Dabei handele es sich um nicht natürlich vorkommende Gase, die eine starke Treibhausgaswirkung entfalten und damit erheblich zum Klimawandel beitragen.
Frauen dürften bis zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres an der Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen. Bislang sei das aus gesundheitlichen Gründen nur für Frauen bis zum Alter von 69 Jahren erlaubt gewesen. Das Bundesamt für Strahlenschutz habe die strahlungsbedingten Risiken neu bewertet. Infolge dessen kann laut Bundesregierung dem Wunsch vieler Frauen entsprochen und die zulässige Altersgrenze erhöht werden.
Bundesregierung, PM vom 29.02.2024