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14.10.2026

Dienstreise mit Privatwagen trotz Firmenwagen: Kann Steuervorteil kosten

Arbeitnehmer mit Dienstwagen können die Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw auf Dienstreisen nicht automatisch steuerlich geltend machen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern unter Verweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hin.

Im entschiedenen Fall nutzte ein Arbeitnehmer für drei Dienstreisen seinen privaten Sportwagen, obwohl ihm ein Firmenwagen zur Verfügung stand. Hintergrund: Der vom Arbeitgeber gestellte Van wurde von seiner Ehefrau für die Betreuung der gemeinsamen Kinder benötigt. Für die insgesamt 1.648 gefahrenen Kilometer machte der Mann rund 3.758 Euro als Werbungskosten geltend.

Der BFH lehnte den Kostenabzug jedoch ab. Zwar seien die Dienstreisen selbst beruflich veranlasst gewesen. Ausschlaggebend sei aber gewesen, warum der Arbeitnehmer auf seinen Privatwagen ausgewichen sei. Nach Auffassung der Richter lag die Ursache nicht im Beruf, sondern in privaten familiären Umständen. Wäre er mit dem Firmenwagen gefahren, wären ihm wegen der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber keine zusätzlichen Aufwendungen entstanden.

Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe stellt das Urteil klar, dass es auf die Motivation für die Fahrzeugwahl ankommt. Überwiegen private Gründe, entfällt der Werbungskostenabzug. Anders könne dies sein, wenn der Dienstwagen beispielsweise wegen eines Werkstattaufenthalts nicht verfügbar ist oder der Privatwagen aus beruflichen Gründen besser geeignet ist, etwa zum Transport umfangreicher Arbeitsmaterialien.

"Wer vor einer Dienstreise seinen privaten Pkw statt des Firmenwagens nutzt, sollte sich fragen, weshalb er dies tut", erläutert Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Ist die Entscheidung überwiegend privat motiviert, könne dies steuerlich zum Nachteil werden.

Die Lohnsteuerhilfe empfiehlt Arbeitnehmern daher, berufliche Gründe für die Nutzung des Privatfahrzeugs sorgfältig zu dokumentieren, wenn die Kosten steuerlich berücksichtigt werden sollen.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 13.10.2026