14.10.2026
AfD-Abgeordnete: Darf aus Parlamentarischer Gesellschaft ausgeschlossen werden
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy ist mit ihrer Klage gegen den Ausschluss aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) gescheitert. Das Landgericht (LG) Berlin II entschied, dass der Verein die Politikerin wegen ihrer Teilnahme am so genannten Potsdamer Treffen im November 2023 rechtmäßig aus seinen Reihen ausschließen durfte.
Nach Auffassung des Gerichts durfte die DPG davon ausgehen, dass Huy durch ihre Teilnahme an dem Treffen und ihre anschließende fehlende Distanzierung das Ansehen des Vereins erheblich beschädigt habe. Die Richter verwiesen darauf, dass die Abgeordnete öffentlich mit dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner und dessen Thesen zur so genannten Remigration in Verbindung gebracht werde.
Die DPG, der mehr als 2.000 Mitglieder und die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten angehören, bekennt sich laut Satzung zur Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zur Ablehnung jeglicher Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Ethnie oder Religion. Nach Ansicht des Gerichts stehen die von Sellner vertretenen Positionen diesen Grundsätzen "diametral" entgegen.
Das LG betonte, Vereinsentscheidungen über Disziplinarmaßnahmen seien nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar. Die Einschätzung der DPG bewege sich innerhalb ihres zulässigen Beurteilungsspielraums. Der Verein habe zudem erwarten dürfen, dass sich die Klägerin von den als verfassungsfeindlich bewerteten Positionen Sellners distanziert und sich ausdrücklich zu den Vereinszielen bekennt.
Die Richter stellten klar, dass ein Bekenntnis zu den Werten eines Vereins nicht nur bei der Aufnahme gelte, sondern eine dauerhafte Voraussetzung der Mitgliedschaft sein könne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gerrit Huy kann Berufung beim Kammergericht einlegen.
Landgericht Berlin II, Urteil vom 09.10.2026, 88 O 155/25, nicht rechtskräftig