22.07.2026
FIFA-Regeln für Spielervermittler: Auf dem Prüfstand
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Vereinbarkeit von FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem EU-Recht befasst. Auslöser war eine Klage zweier Vermittler gegen Vorschriften zur Tätigkeit von Spieler- und Traineragenten.
Im Fokus stehen Regelungen zur Mehrfachvertretung, zu Provisionsobergrenzen, zur Lizenzvergabe sowie zu Informations- und Meldepflichten. Der EuGH stellt klar, dass die abschließende Bewertung dem zuständigen deutschen Gericht obliegt, gibt dafür jedoch wichtige Leitlinien vor.
Demnach könnte unter anderem das Verbot problematisch sein, Spieler oder Trainer außerhalb eines festgelegten Zeitfensters vor Vertragsende anzusprechen. Auch bei einzelnen Lizenzvorgaben und Beschränkungen der Vermittlertätigkeit sieht der Gerichtshof mögliche Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr.
Zudem weist er darauf hin, dass die FIFA auf dem Markt für Vermittlerdienstleistungen eine beherrschende Stellung einnehmen könnte. Das nationale Gericht müsse nun prüfen, ob einzelne Regeln einen Missbrauch dieser Stellung darstellen oder aus legitimen Gründen gerechtfertigt sind.
Mit Blick auf den Datenschutz betont der Gerichtshof, dass die Datenschutz-Grundverordnung der Veröffentlichung sämtlicher Sanktionen und Transaktionsdetails von Vermittlern und ihren Auftraggebern entgegensteht.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.07.2026, C-209/23