22.07.2026
Google: Haftet möglicherweise für YouTube-Videos von Geschäftspartnern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google für rechtswidrige YouTube-Inhalte eines Content-Erstellers haftbar gemacht werden kann, wenn zwischen beiden eine Geschäftspartnerschaft besteht und Google dabei Kenntnis vom Inhalt des Kanals erlangt hat.
Hintergrund ist eine Geldbuße der italienischen Medienaufsicht gegen Google wegen Videos, die unerlaubt für Online-Gewinnspiele warben. Die Videos stammten von einem YouTube-Kanal, der durch eine Geschäftspartnerschaftsvereinbarung mit Google verbunden war, die insbesondere eine Aufteilung der Einnahmen aus der vor jedem Video geschalteten Werbung vorsah. Der Vereinbarung ging eine Kontrolle über den Inhalt der Videos, das Hauptthema des Kanals, die meistgesehenen oder die neuesten Videos sowie die zugehörigen Metadaten voraus.
Der EuGH stellte klar, dass Plattformbetreiber nur dann von der Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte profitieren, wenn sie eine rein technische und neutrale Vermittlerrolle einnehmen. Prüft ein Unternehmen vor Abschluss einer Partnerschaft jedoch Inhalte, Themen und Metadaten eines Kanals, kann es nicht mehr als bloßer Vermittler gelten.
Ob Google im konkreten Fall von den Glücksspielinhalten wusste oder wissen musste, muss nun das zuständige italienische Gericht entscheiden.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.07.2026, C-421/24