08.07.2026
Verspätungen: EU-Parlament stärkt Rechte von Fluggästen
Die EU-Vorschriften über Fluggastrechte werden geändert. Das Europäische Parlament hat neuen Regeln zugestimmt, die für schnellere Entschädigungen bei Verspätungen, gebührenfreie Sitzplätze für Kinder neben Begleitpersonen und transparente Flugpreise sorgen sollen.
Bei Annullierungen haben Fluggäste auch künftig ein Recht auf Kostenerstattung oder anderweitige Beförderung. Außerdem bleibt es beim Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wird. Gleiches gilt, wenn Reisende nicht an Bord gelassen werden. Die Höhe der Entschädigung bei verspäteten oder annullierten Flügen bleibt unverändert. Sie hängt von der Flugentfernung ab und beträgt 250 Euro bei bis zu 1.500 Kilometer langen Flugreisen, 400 Euro bei Flugstrecken innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern und sonstigen Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro bei allen anderen längeren Flugreisen. Die Fluggesellschaften können die Entschädigungsleistungen bei ihren längsten Flugstrecken um 50 Prozent reduzieren, wenn den Fluggästen bei einer Störung ihrer Reise anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel angeboten wurde oder wenn sie mit nicht mehr als vier Stunden Verspätung an ihrem Reiseziel ankommen.
Wenn die Verspätung oder Annullierung auf Ereignisse zurückzuführen ist, auf die die jeweilige Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, müssen keine Ausgleichszahlungen geleistet werden. Die neuen Vorschriften enthalten eine Liste dieser außergewöhnlichen Umstände. Dazu gehören Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen, aggressive Fluggäste oder Streiks von Flughafen-, Flugsicherungs- oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
In allen anderen Fällen sind die Luftfahrtunternehmen nach wie vor verpflichtet, festsitzende Fluggäste zu betreuen. Unter anderem müssen sie während der Wartezeit alle zwei Stunden Erfrischungen und nach drei Stunden eine Mahlzeit bereitstellen. Bei längeren Verspätungen müssen sie, wenn nötig, für die Unterbringung der Fluggäste aufkommen. Wenn die Störung außerhalb der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens liegt, kann die Bereitstellung der Unterkunft auf bis zu drei Nächte beschränkt werden.
Die EU-Abgeordneten haben den Weg für schnellere und unbürokratischere Erstattungen frei gemacht: Wenn Fluggäste sich für eine Erstattung statt für eine Umbuchung entscheiden, sollen sie diese automatisch erhalten. Außerdem müssen Luftfahrtunternehmen Fluggästen, die von Störungen betroffen sind, innerhalb von vier Tagen nach Beendigung ihrer Reise klare Anweisungen zukommen lassen, wie sie einen Antrag auf Entschädigung stellen können. Fluggäste dürfen hierfür nicht zur Eröffnung eines Benutzerkontos oder zur Installation einer speziellen Anwendung verpflichtet werden.
Fluggäste sollen künftig neun Monate Zeit haben, um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Die betreffende Fluggesellschaft hat dann 30 Tage Zeit, um entweder eine Ausgleichszahlung zu leisten oder außergewöhnliche Umstände geltend zu machen. Im Fall außergewöhnlicher Umstände muss die Fluggesellschaft erklären, warum keine Entschädigung gewährt wird, und die Fluggäste auf das Beschwerdeverfahren aufmerksam machen.
Bei einem Hin- und Rückflugticket können Fluggäste den Rückflug auch dann antreten, wenn sie den Hinflug nicht genutzt haben. Dafür dürfen keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Nach den neuen Vorschriften haben Flugreisende außerdem das Recht, ohne Aufpreis einen persönlichen Gegenstand, zum Beispiel eine kleine Tasche oder einen Rucksack, mit an Bord zu nehmen. Fluggesellschaften, Vermittler und Anbieter von Suchportalen müssen den Flugpreis einschließlich des Handgepäcks künftig stets zu Beginn des Buchungsvorgangs anzeigen. So wollen die Abgeordneten die Preise transparenter und besser vergleichbar machen. Fluggästen, die ohne Handgepäck reisen möchten, können jedoch billigere Tickets angeboten werden.
Fluggesellschaften sollen in Zukunft keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen dürfen, um Rechtschreibfehler im Namen von Fluggästen zu beheben oder ihnen nach dem Einchecken eine gedruckte Version der Bordkarte zur Verfügung zu stellen. Fluggäste haben das Recht, nach dem Einchecken eine digitale Bordkarte zu erhalten, ohne dass sie dies zusätzlich beantragen oder über ein Benutzerkonto oder eine spezifische Anwendung verfügen müssen. Darüber hinaus darf ihnen die Beförderung nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sie ihre eigene gedruckte Version einer digital ausgestellten Bordkarte verwendet haben.
Wenn Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ihren Flug verpassen, weil das Flughafenpersonal ihnen nicht geholfen hat, den Abflugbereich rechtzeitig zu erreichen, so soll das Luftfahrtunternehmen ihnen Entschädigung, anderweitige Beförderung und Unterstützung anbieten müssen. Die Abgeordneten wollen zudem, dass Familien mit Kindern nebeneinandersitzen können. Kinder unter 14 Jahren und ihre erwachsene Begleitperson haben künftig Anspruch auf benachbarte Sitzplätze, ohne dafür einen Aufpreis zahlen zu müssen. Das gleiche Recht gilt für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere.
Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, muss die im Rahmen der dritten Lesung im Vermittlungsausschuss erzielte vorläufige Einigung vom Parlament gebilligt und dann bis Anfang August 2026 vom Rat bestätigt werden. Die aktualisierten Vorschriften werden dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen ein Jahr Zeit, um sich auf ihre Umsetzung vorzubereiten.
Europäisches Parlament, PM vom 07.07.2026