24.06.2026
Mehr Rente ab Juli: Doch das Finanzamt kassiert mit
Am 01.07.2026 werden die Renten wieder einmal erhöht. Mit jeder Rentenerhöhung steigt auch das Risiko einer Steuerpflicht, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Denn Rentenerhöhungen seien in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig.
Der persönliche Rentenfreibetrag werde einmalig im Jahr des Renteneintritts berechnet und anschließend dauerhaft festgeschrieben. Er wachse also mit den Rentenanpassungen nicht mit. In der Folge steige der steuerpflichtige Anteil der Rente von Jahr zu Jahr für alle Rentenbeziehenden, erläutert die Lohnsteuerhilfe. Dem wirke die jährliche Erhöhung des Grundfreibetrags entgegen. Dieser betrage derzeit 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete pro Jahr. Liegen die zu versteuernden Einkünfte darüber, sei in der Regel eine Steuererklärung abzugeben.
In der Steuererklärung müssten alle Einkünfte angegeben werden. Eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung könne kostenlos für das Finanzamt angefordert werden. Neben der Altersrente müssten weitere staatliche Renten, Einkünfte aus betrieblicher Altersvorsorge, nicht versteuerte Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Nebenjobs eingetragen werden. Rentenbeziehende, die in der Nähe des Maximalwerts liegen, sollten unbedingt überprüfen lassen, ob Einkommen- und Kirchensteuer mit der Rentenerhöhung fällig werden.
Die Steuerlast verringern können Individuelle Ausgaben für Handwerker, Haushaltshilfen, Spenden oder Krankheiten. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und auch private Personenversicherungen sind laut Lohnsteuerhilfe immer bis zum Höchstbetrag absetzbar.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 23.06.2026