24.06.2026
Betriebsstättenbegriff: Grundsätze der Verwaltung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht
In einem aktuellen Schreiben beschäftigt sich das Bundesfinanzministerium (BMF) mit den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die Betriebsstättenbegründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht.
Für die Anwendung einer Reihe von ertragsteuerlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts sei das Bestehen einer Betriebsstätte nach § 12 Abgabenordnung eine Tatbestandsvoraussetzung. Das BMF erläutert in seinem Schreiben näher, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsstätte begründet wird.
Es geht zunächst auf den innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff ein, bevor es sich dem abkommensrechtlichen widmet.
Das ausführliche Schreiben steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzmninisterium.de) als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Seine Grundsätze gelten laut BMF für die Ertragsbesteuerung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen gleichermaßen. Der Fokus liege auf steuerlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.06.2026, IV B 2 - S 1301/01410/007/264