03.06.2026
Ehegattensplitting: Ökonomen schlagen Regierung Reform vor
Den Steuervorteil des Ehegattensplittings begrenzen, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag ausweiten: Eine Gruppe von Ökonomen hat der Bundesregierung 02.06.2026 in Form eines offenen Briefes einen Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet, unter anderem auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
Vorgeschlagen wird, das heutige Vollsplitting durch ein begrenztes Realsplitting für Ehepartner zu ersetzen. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen sollen vollständig genutzt werden, um Kindergeld und Kinderfreibetrag deutlich zu erhöhen.
Künftig soll also nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Stattdessen soll die gegenseitige Unterhaltspflicht innerhalb der Ehe steuerlich durch einen begrenzten Übertragungsbetrag anerkannt werden.
Die höherverdienende Person könne einen Betrag von bis zu 13.805 Euro vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die geringer verdienende Person müsse diesen als sonstige Einkünfte versteuern. Damit bleibe ein steuerlicher Ehegattenausgleich erhalten, so das DIW. Zugleich werde der Vorteil begrenzt, der nach geltender Regelung umso höher ausfalle, je größer die Einkommensunterschiede sind.
Die Mehreinnahmen aus der Begrenzung des Ehegattenausgleichs sollen den Ökonomen zufolge vollständig in die Förderung von Kindern fließen, indem Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht werden – und zwar deutlich um rund 22 Prozent.
Damit verschiebe sie die steuerliche Entlastung von kinderlosen Ehepaaren hin zu Familien mit Kindern. Paare mit Kindern und Alleinerziehende profitierten im Durchschnitt, weil Kindergeld und Kinderfreibetrag stiegen. Kinderlose Ehepaare mit stark ungleichen Einkommen verlören dagegen einen Teil ihres bisherigen Splittingvorteils. Die Reform wirke zudem sozial ausgewogener als das heutige System. Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen würden im Durchschnitt entlastet. Stärker belastet würden vor allem einkommensstarke Haushalte.
Zusätzliche Erwerbsarbeit für Zweitverdienende solle sich stärker lohnen. Die Ökonomen rechnen mit einem zusätzlichen Arbeitsangebot von rund 49.000 Vollzeitäquivalenten rechnen, sollten ihre Vorschläge umgesetzt werden.
Für bestehende Ehen sollte ein gestaffelter Bestandsschutz geprüft werden. Gerade lang verheiratete Paare hätten ihre Lebensentscheidungen häufig im Vertrauen auf das geltende Recht getroffen. Zudem würden viele Paare nach langer Ehe realistischerweise kaum noch ihre Erwerbsentscheidungen ändern können. Der Vorschlag: Für Ehepaare, die zum Stichtag der Reform seit mehr als 20 Jahren verheiratet sind, erhöht sich der Übertragungsbetrag um 500 Euro für jedes Ehejahr jenseits der 20 Jahre, höchstens jedoch auf 18.805 Euro.
Institut der Deutschen Wirtschaft, PM vom 02.06.2026