27.05.2026
DIP-Kundentestumgebung: Änderungen zu beachten
Die DIP-Kundentestumgebung (KTST) wird zum 01.06.2026 auf eine neue technische Plattform gehoben. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf sich daraus ergebende Änderungen hin.
So würden die bislang genutzten "DIP-IDs", die zur Anmeldung für die KTST benötigt werden, ungültig. Daher sei eine neue Freischaltung zur Nutzung der DIP-Schnittstelle für die KTST notwendig.
Ab dem 01.06.2026 erfolge die einmalige Freischaltung der neuen DIP-ID und auch jede weitere zukünftige Änderung der hinterlegten Daten über ein eigenes Testportal unter www.ktst.bzst.de. Ab diesem Zeitpunkt ist laut BZSt ausschließlich diese URL zu benutzen. Mit der neuen Freischaltung erhalte man eine neue DIP-ID, die dann für die Übermittlung von Testdaten auf der KTST genutzt werden kann. Das bislang verwendete selbstsignierte Zertifikat könne weiterhin genutzt werden.
Da bei der Umstellung der KTST keine Daten migriert würden, seien ab dem 01.06.2026 auch Protokollabholungen für die alten Testdaten nicht mehr möglich. Ab diesem Datum könnten ausschließlich Protokolle für neu übermittelte Daten abgerufen werden.
Die DIP-Produktionsumgebung ist laut BZSt von den Änderungen nicht betroffen. Die Übermittlungswege blieben gleich.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 26.05.2026