23.03.2026
Digitalisierung im Finanzamt: Belege erst auf Anforderung einreichen
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Steuerverwaltung weisen die Finanzämter darauf hin, dass Belege zu Angaben in der Steuererklärung nur auf Anforderung einzureichen sind – oder, wenn im Erklärungsformular besonders darauf hingewiesen wird.
Falls Belege nachgereicht werden, sollen diese vorzugsweise elektronisch über das kostenlose Programm ELSTER oder über handelsübliche Software übermittelt werden, so das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz.
Bestehe bereits ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER, könnten angeforderte Belege über den Menüpunkt "Formulare & Leistungen" – "Anträge und Mitteilungen" – "Belegnachreichung zur Steuererklärung" (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) nachgereicht werden.
Wer seine Einkommensteuererklärung online mit "Mein ELSTER" erstellt, könne bereits beim Ausfüllen Belege digital verknüpfen. Sofern das Finanzamt diese später benötige, sei kein nachträgliches Einreichen mehr notwendig. Ein Erklärvideo erläutere die Schritte (https://download.elster.de/download/videos/Belege_digital_mit_ELSTER.mp4)
Auch ohne Registrierung "Mein ELSTER" könnten steuerliche Fragen über das ELSTER-Kontaktformular gestellt oder dem Finanzamt eine Nachricht gesendet werden, informiert das LfSt. Einer Nachricht könnten bis zu fünf Anlagen – also auch Belege – als Dateianhang im pdf-Format beigefügt werden.
Sollten Belege ausnahmsweise per Post an das Finanzamt gesendet werden, empfehle die Steuerverwaltung, nur Kopien und keine Originale einzureichen. Eingereichte Papierbelege würden von der Steuerverwaltung gescannt und anschließend vernichtet.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 18.03.2026