23.03.2026
Notarielle Online-Verfahren: Bundesregierung plant Ausweitung
Der Bundestag berät am 25.03.2026 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung" (BT-Drs. 21/4782). Danach soll die Vorlage den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.
Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, "soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen entsprechen", schreibt die Bundesregierung. Zudem soll die Rechtsgrundlage für das Digitale Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt werden. Hierzu werde die Schaffung eines neuen § 30d im Bundeszentralregistergesetz vorgeschlagen. Daneben sollen der Vorlage zufolge sowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregister rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen, insbesondere im Bereich des Zeugenschutzes vorgenommen werden.
Die geplante Ausweitung soll sich auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Erfasst werden sollen außerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH.
Deutscher Bundestag, PM vom 20.03.2026