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19.02.2026

Arbeitsschutz: Auch ohne Sicherheitsbeauftragten gewährleistet

Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann gewährleistet, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragten gestrichen werden. Das geht aus einer Antwort (BT-Drs. 21/4068) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/3802) der Fraktion Die Linke hervor.

Darin kritisieren die Abgeordneten das "Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz" der Regierung, zu dem die "Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit weniger als 50 Beschäftigten und die Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten" gehöre.

Die Regierung meint, das hohe Arbeitsschutzniveau bleibe dadurch gewahrt, dass die geplante Regelung vorsieht, dass die Erhöhung der Schwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage sein wird. Im Fall besonderer Gefahren für Leben und Gesundheit sei unabhängig von der Betriebsgröße ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Zur Feststellung, ob in kleinen und mittleren Unternehmen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, müsse der Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen umfassend prüfen, Risiken bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und diese regelmäßig evaluieren. "Durch die ausdrückliche Inbezugnahme der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird die bestehende Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt gestellt und für kleine und mittlere Unternehmen gefestigt", so die Regierung. Der Arbeitgeber werde weiterhin von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und weiteren Beauftragten im Arbeitsschutz beraten und unterstützt. Gleichzeitig werde die Eigenverantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz gestärkt.

Deutscher Bundestag, PM vom 18.02.2026