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16.12.2025

Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen: Ab sofort neu gefasste Muster zu verwenden

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom März 2025 (BStBl I S. 954) die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser Muster neu gefasst – mit sofortiger Wirkung.

Allerdings macht das programmtechnische Anpassungen der amtlichen Datensätze erforderlich (80a Abgabenordnung – AO). Daher bestimme das BMF-Schreiben vom 24.04.2025 (BStBl I S. 986), dass die bis zum 26.03.2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die entsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten weiterhin zu verwenden sind, bis die automationstechnischen Anpassungen der Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a AO abgeschlossen sind.

Jetzt meldet das BMF, dass die automationstechnischen Anpassungen der amtlichen Datensätze mittlerweile umgesetzt sind. Daher seien für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO ab sofort die mit BMF-Schreiben vom März 2025 neu gefassten amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zu legen. Würden die Vollmachtsdaten nicht gemäß § 80a AO elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, sei die Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen wie bisher freigestellt.

Wie im BMF-Schreiben vom März 2025 angekündigt, würden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung dieser in Kürze auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (https://www.formulare-bfinv.de/) bereitgestellt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.12.2025, IV D 1 - S 0202/00038/003/105