01.12.2025
Anteile an Kapitalgesellschaften: Steuerberaterkosten als Veräußerungskosten?
Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung anfallen, stellen keine Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Er stellt klar, dass er einen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zwischen Aufwendungen und dem Rechtsgeschäft der Veräußerung nicht für zwingend erforderlich hält. Vielmehr genüge auch im Rahmen des § 17 Absatz 2 Satz 1 EStG ein Veranlassungszusammenhang mit der Veräußerung, um Aufwendungen als Veräußerungskosten zu behandeln. So könnten auch mittelbar durch die Veräußerung entstandene Aufwendungen unter den Begriff der Veräußerungskosten fallen, soweit sie bei wertender Betrachtung ihr auslösendes Moment in der Veräußerung haben.
Im zugrunde liegenden Fall fehle es hieran. Zwar liege ein Veräußerungsvorgang nach § 17 Absatz 1 und 2 EStG vor. Auslösendes Moment für die Entstehung der Steuerberatungskosten sei aber nicht der Veräußerungsvorgang selbst. Vielmehr seien diese Aufwendungen Folge der sachlichen Steuerpflicht der Veräußerung und dem hierauf beruhenden Entschluss der Steuerpflichtigen, für die Erfüllung ihrer steuerlichen Erklärungspflichten einen Steuerberater zu beauftragen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.09.2025, IX R 12/24