01.12.2025
Dezember 2025: Das sind die Neuregelungen
Ab Dezember 2025 können Kraftfahrzeuge erstmals im öffentlichen Straßenverkehr ferngelenkt werden und der Fahrzeugschein ist nun per App abrufbar. Außerdem werden die Zuschläge bei Erwerbsminderungsrenten neu berechnet und zusammen mit der Rente ausgezahlt. Was sonst noch neu ist.
Ab dem 01.12.2025 gilt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Grundlage für das rechtssichere Fernsteuern von Autos. In einer fünfjährigen Testphase dürfen Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen ferngesteuert werden – um zum Beispiel Carsharing-Autos zum nächsten Nutzer zu bewegen oder fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen.
Zudem können mit der neuen i-kfz-App Fahrzeugdokumente, wie zunächst der Fahrzeugschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. Der Fahrzeugschein sei somit jederzeit griffbereit, so die Bundesregierung. Ein Abbild lasse sich auch teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto der Eltern, Verwandten oder Freunde leiht. Die App erinnere Nutzer zudem an wichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung – wie zum Beispiel die regelmäßige Hauptuntersuchung.
Bestimmte Erwerbsminderungsrenten erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag. Ab Dezember wird der Zuschlag neu berechnet. Außerdem ändert sich das Auszahlungsverfahren: Der Zuschlag wird als ein Bestandteil der Rente ausgezahlt und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen.
Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank ab Dezember 2025 keine Renten mehr in bar auszahlen. Betroffene Rentner müssen ein Giro- oder Basiskonto eröffnen, um ihre Rente weiterhin zu erhalten.
Am 16.12.2025 startet die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse und ähnliches sind förderfähig.
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ermöglicht erstmals die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch im größeren Maßstab. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten für nicht vermeidbare Treibhausgase hält die Regierung für unverzichtbar.
Bundesregierung, PM vom 27.11.2025