24.11.2025
Aktivrente: Länder fordern Kompensation der Steuerausfälle
Die Bundesregierung plant eine Aktivrente. Ihr Gesetzentwurf stand am 21.11.2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seiner Stellungnahme fordert dieser punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf und verweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem Vorhaben ergeben.
Zwischen 2026 bis 2030 beliefen sich die Ausfälle der Länder auf rund 1,9 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 0,7 Milliarden Euro. Die Länder weisen darauf hin, dass ihre Haushalte und insbesondere die der Gemeinden ohnehin hohen strukturellen Herausforderungen gegenübersehen. Mit dem damit verbundenen Ausgabenwachstum könne die Einnahmeentwicklung nicht mithalten.
Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen von Ländern und Kommunen nachhaltig zu kompensieren. Dafür kämen etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder in Betracht.
Hintergrund: Mit der Aktivrente möchte die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken. Durch die Überalterung der Gesellschaft und das Eintreten der Baby-Boomer in die Rente sieht sie eine Verschärfung des Fachkräftemangels in der deutschen Wirtschaft. Um das Arbeitspotenzial durch die gesteigerte Lebenserwartung der Gesellschaft zu nutzen, soll die Aktivrente eine Weiterarbeit nach Renteneintrittsalter attraktiver machen. Berechnungen zufolge würden circa 168.000 Rentner weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Durch die Reform können Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, sodass die Sozialversicherungen dadurch finanziell stabilisiert werden. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung.
Nicht betroffen von der Aktivrente sollen geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit sein, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten.
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.
Bundesrat, PM vom 21.11.2025