24.11.2025
Rechtsmittelstreitwerte in Gerichtsverfahren: Werden angehoben
Die Rechtsmittelstreitwerte bei Gerichtsverfahren sollen angehoben werden. Wie die Bundesregierung mitteilt, geht es konkret um höhere Wertgrenzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe der Bundesrat jetzt gebilligt.
Mit einem Rechtsmittel kann eine gerichtliche Entscheidung von einer höheren Instanz erneut geprüft werden. Die Regierung misst Rechtsmitteln selbst bei geringeren Streitwerten – also dem Geldwert eines Streitfalls – eine hohe Bedeutung bei. Das gelte sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung. Dem solle nun mit höheren Werten Rechnung getragen werden. Der Bundesrat habe diese Änderungen nun gebilligt.
Mit höheren Wertgrenzen solle unter anderem der Inflation Rechnung getragen werden. Anwendung solle das Gesetz etwa bei Berufungen und Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wie in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit finden. Dazu zählen im Privatrecht etwa Familien- und Betreuungsrecht sowie Nachlass- und Grundbuchsachen. Hier sollen die Wertgrenzen von derzeit 600 Euro auf 1.000 Euro steigen.
Außerdem sind sie für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) sowie für Kostenbeschwerden vorgesehen. Hier sollen die Wertgrenzen von aktuell 20.000 auf 25.000 Euro beziehungsweise von 200 auf 300 Euro steigen.
Die Bundesregierung erwartet, dass durch die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte die Anzahl der Rechtsmittelverfahren vor den Gerichten der Länder sowie vor dem BGH geringfügig sinkt. Das könne in der Folge zu einer geringfügigen Entlastung des Personalbedarfs bei den Gerichten führen.
Bundesregierung, PM vom 21.11.2025