24.11.2025
E-Schrott: Entsorgung wird einfacher und sicherer
Das Entsorgen ausgedienter Elektrogeräte wird einfacher und sicherer, das Recycling wertvoller Bestandteile zugleich besser. Der Bundesrat hat ein dazu vom Bundestag bereits verabschiedetes Gesetz angenommen.
Ob Handys, Laptops, E-Zigaretten, Elektrorasierer, Taschenlampen und andere Altgeräte – in nahezu jedem Haushalt liegen noch viele ausgediente Geräte herum, die mit Lithium-Batterien beziehungsweise Akkus betrieben werden. Wenn sie nicht repariert werden sollen, sollten sie der Weiterverwertung zugeführt werden, meint die Bundesregierung.
Dazu dient die von ihr angestoßene Neuregelung, mit der sie eigenen Angaben zufolge eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht umsetzt. Das Gesetz werde am 01.01.2026 in Kraft treten.
Auf keinen Fall dürften diese elektrischen Geräte über den normalen Hausmüll oder den gelben Sack entsorgt werden, appelliert die Regierung. Denn diese Entsorgungswege seien nicht für Elektrogeräte ausgelegt. Sehr leicht könne es dort dann zu einem Brand führen. Elektrogeräte müssten getrennt entsorgt werden.
Ein anderer Grund, weswegen Altgeräte nicht in den Müll gehörten, sei der Wert ihrer Bestandteile. Durch eine fachgerechte Entsorgung der Wertstoffe, die in den Geräten enthalten sind, könnten sie unter guten Bedingungen zurückgewonnen werden. Dazu gehörten Wertstoffe wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber und Zink. Das mache Deutschland gegebenenfalls nicht nur weniger abhängig von Ländern, die diese Ressourcen haben und exportieren. Die Wiederverwertung sei zudem ressourcenschonend und damit umweltschützend.
Ausgediente Elektrogeräte lassen sich nach Angaben der Bundesregierung fachgerecht auf kommunalen Wertstoffhöfen entsorgen. Damit es aber auch dort nicht zu Bränden kommt, würden die Höfe konkrete Vorgaben erhalten. Nach der Neuregelung solle nur noch geschultes Personal die Einsortierung in die jeweiligen Behälter vornehmen. Für die Wiederverwertung der Wertstoffe sollen auch auf diese Weise die Sammelmengen gesteigert werden.
Mitunter befinde sich der kommunale Wertstoffhof aber nicht gleich in der Nähe. Um das Entsorgen für Verbraucher auch in dem Fall zu erleichtern, sollen Sammelstellen im Handel künftig einheitlich gekennzeichnet werden. Sie sollen so leichter zu erkennen sein. Schon beim Kauf sollen Verbraucher mit einem Symbol der getrennten Mülltonne am Regal oder auf der Internetseite auf das richtige Entsorgen aufmerksam gemacht werden.
Damit E-Zigaretten künftig nicht im Restmüll oder gar in der Umwelt landen, sieht die Neuregelung auch hierzu eine Vereinfachung vor. Verbraucher werden sie ab 2026 überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Dabei darf die Rücknahme nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden.
Bundesregierung, PM vom 21.11.2025