10.11.2025
100 Jahre Steuerrecht: Hessens Finanzministerium fordert Vereinfachungen
Vor rund 100 Jahren wurden in Deutschland die Grundlagen für das heutige Steuersystem gelegt. Hessens Finanzminister R. Alexander Lorz nimmt dies zum Anlass, Bilanz zu ziehen. Sein Anliegen: Automatisierung, Pauschalierung und Digitalisierung.
"Mehr Automatisierung und weniger Bürokratie könnten wir dadurch erreichen, dass die Besteuerung von Alters- und Rentenzahlungen analog zum Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmenden zukünftig direkt an der Quelle erfolgt", so der CDU-Politiker. So könnten die Rentenversicherungsträger die Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Millionen Rentner wären damit von der Steuererklärungspflicht befreit und müssten später auch nichts mehr nachzahlen.
Lorz fordert zudem mehr Pauschalierung und Typisierung – auch wenn das bedeute, künftig nicht mehr jeden individuelle Lebenssachverhalt bis ins Kleinste bei der Steuererklärung abzubilden.
Durch die Vereinfachung und Automatisierung in Massenverfahren etwa bei Renteneinkünften könnten Rentner weitgehend von einer Verpflichtung zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen befreit werden, "indem wir analog zum Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen automatischen Steuerabzug auch bei der Rente einführen", so Lorz. Die Besteuerung von Alters- und Rentenzahlungen würde direkt an der Quelle erfolgen, indem beispielsweise die Rentenversicherungsträger die Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Rentner würden dann zwar zunächst einen etwas geringeren Betrag ausgezahlt bekommen, wären aber dafür von der Steuererklärungspflicht befreit und müssten damit später auch nichts mehr nachzahlen.
Durch pauschale Ansätze könnten typischerweise anfallende Kosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Home-Office oder Arbeitsmittel schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, fährt das Finanzministerium Hessen fort. Die heute üblichen Steuererstattungen durch den Steuerbescheid würden damit bei der Berechnung der monatlich abgeführten Lohnsteuer bereits eingerechnet. Die Bürger bekämen dann früher die Erstattung, beziehungsweise verfügten über mehr Netto, und eine Steuererklärung würde in sehr vielen Fällen überflüssig. An der grundsätzlichen steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen ändere sich dadurch nichts. Aber der Abzug erfolge dann eben in Form einer Pauschale und nicht mehr über individuelle Nachweise, so Lorz. Der Finanzminister meint, es entlaste alle, wenn solche typischen Kosten steuerlich abgezogen würden, ohne dass das ganze Jahr über Belege gesammelt und aufgehoben werden müssten.
Steuerverfahren könnten mithilfe von Digitalisierung vereinfacht werden. Als Beispiel nennt das hessische Finanzministerium Spendenbescheinigungen. Sie könnten automatisch und elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, Bürger müssten diese dem Finanzamt dann nicht mehr gesondert vorlegen. Den Spendenabzug übernehme das Rechensystem der Steuerverwaltung automatisch.
Die automatisierte Festsetzung von Lohn- und Renteneinkünften ließen sich nach Ansicht des Ministeriums durch Typisierung und Pauschalierung der steuerrelevanten Ausgaben erreichen. Statt Aufwendungen individuell und mit Einzelnachweis zu berücksichtigen, ermögliche der Ansatz von Pauschbeträgen eine Steuererhebung, die bereits an der Quelle (Lohnsteuer oder Steuereinbehalt durch die Rententräger) so zielgenau ausgestaltet werden könne, dass nur noch in Ausnahmefällen eine Steuererklärung notwendig sei. Neben dem Gewinn von Zeit und Lebensqualität ergäbe sich oft auch ein Liquiditätsvorteil, weil die bisherige Steuererstattung quasi schon laufend erfolge.
Finanzministerium Hessen, PM vom 06.11.2025