07.11.2025
Palästina Kongress: Auftrittsverbot für britisch-palästinensischen Arzt war rechtswidrig
Das gerichtliche Verfahren um ein Verbot der politischen Betätigung, das im Zusammenhang mit dem letztjährigen Palästina Kongress ausgesprochen worden war, ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) bestätigt, dass das Auftrittsverbot für rechtswidrig erklärt hatte.
Der Kläger sollte im April 2024 als Redner auf dem Palästina Kongress auftreten. Das Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin untersagte dem britisch-palästinensischen Arzt, an der Veranstaltung persönlich teilzunehmen einschließlich der Darbietung eigener Beiträge. Der Mann durfte auch nicht bei Abwesenheit durch Verwendung von Telekommunikationsmitteln teilnehmen.
Er klagte und bekam vor dem VG Berlin recht, das das verhängte Verbot der politischen Betätigung als rechtswidrig erachtete. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot hätten nicht vorgelegen. Nach der anzustellenden Gefahrenprognose sei nicht davon auszugehen gewesen, dass die zu erwartende politische Betätigung des Arztes die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen würde.
Das OVG hat den hiergegen gerichteten Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Die von dem Land vorgelegte Begründung erfülle bereits nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des VG erfordern. Mit seinem Zulassungsantrag stelle das Land die Annahmen des VG, dass die Klage als Feststellungsklage zulässig und begründet sei, nicht den Darlegungsanforderungen genügend in Frage. Das OVG hatte sich eigenen Angaben zufolge daher nicht inhaltlich mit den Wertungen des angegriffenen Urteils zu befassen.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2025, OVG 2 N 287/25