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22.10.2025

Für mehr Verkehrssicherheit: EU-Parlament verabschiedet neue EU-Fahrvorschriften

In der Europäischen Union gibt es pro Jahr fast 20.000 Verkehrstote. Diese Zahl will die EU bis 2050 so weit wie möglich verringern. Dazu beitragen sollen neue Führerscheinvorschriften, die das Parlament jetzt beschlossen hat.

Um eine Fahrerlaubnis zu bekommen, soll man bei der Fahrprüfung nachweisen müssen, dass man die Gefahren des toten Winkels und die Funktionsweise von Fahrerassistenzsystemen kennt, Türen sicher öffnen kann und sich bewusst über die Risiken der Handynutzung beim Fahren ist. Zudem soll in der Ausbildung das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Fußgänger, Kinder, Radfahrer und andere gefährdete Verkehrsteilnehmende geschärft werden.

Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten sollen die Gültigkeitsdauer jedoch auf zehn Jahre verkürzen können, wenn der Führerschein auch als Personalausweis dient. Führerscheine für Lkw und Busse sind fünf Jahre gültig. Für Fahrer ab 65 Jahren können die EU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen. Das Ziel: ältere Führerscheininhaber sollen häufiger ärztliche Untersuchungen beziehungsweise Auffrischungskurse wahrnehmen.

Vor der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins oder bei der Beantragung einer Verlängerung sollte eine Gesundheitsprüfung erfolgen – inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. Die EU-Mitgliedstaaten können die ärztliche Untersuchung für Auto- oder Motorradfahrer durch Selbsteinschätzungsformulare oder andere auf nationaler Ebene entwickelte Bewertungssysteme ersetzen.

Erstmals sehen die EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrer vor. Für sie gelten strengere Regeln und schwerere Strafen, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflicht missachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen.

Jugendliche sollen bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein (Klasse B) erwerben können, jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung eines erfahrenen Fahrers fahren dürfen.

Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, sollen 18-Jährige mithilfe einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einen Busführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis dürfen diese Fahrzeuge erst ab einem Alter von 21 beziehungsweise 24 Jahren gefahren werden.

Nach den neuen Vorschriften soll der digitale Führerschein schrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden und über das Mobiltelefon abrufbar sein. Es soll aber nach wie vor auch möglich sein, einen physischen Führerschein zu erhalten.

Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, soll dies dem EU-Staat gemeldet werden, der ihn ausgestellt hat. Ziel ist es, rücksichtsloses Fahren im Ausland einzudämmen und Strafen auch über Grenzen hinweg durchzusetzen. Die nationalen Behörden sollen einander unverzüglich unterrichten müssen, wenn sie jemandem die Fahrerlaubnis aufgrund besonders schwerer Verkehrsdelikte entziehen. Dazu zählen Alkohol oder Drogen am Steuer, die Verwicklung in einen tödlichen Verkehrsunfall oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (etwa die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h).

Die neuen Vorschriften treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU-Staaten haben dann drei Jahre Zeit, um diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, um sich auf ihre Anwendung vorzubereiten.

Europäisches Parlament, PM vom 21.10.2025