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15.03.2021

Ertragsteuer für Start-ups: Keine Änderung geplant

Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen, um die Verlustverrechnungsvorschriften des Körperschaftsteuergesetzes an die Besonderheiten von Start-ups anzupassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/27102) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/26674) hervor.

Im Fokus des Entwurfs des Fondsstandortgesetzes stehe die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, so die Bundesregierung. Über die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen hinaus seien derzeit keine weiteren Maßnahmen im ertragsteuerlichen Bereich geplant.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.03.2021