Rechtstipp: Stadt darf Fütterungsverbot für Tauben aussprechen

Eine Stadt darf verbieten, Tauben im Stadtgebiet zu füttern. Damit darf die Stadt das Ziel verfolgen, die Taubenpopulation zu bremsen. Füttert eine Bürgerin weiterhin Tauben, so kann gegen sie zusätzlich eine individuelle Ordnungsverfügung erlassen werden. Sowohl das allgemeine als auch das individuelle Fütterungsverbot seien gerechtfertigt. Allein die erheblichen Verschmutzungen durch Taubenkot seien Grund genug, das Füttern zu verbieten. Das Argument der Frau, sie habe die moralische Pflicht, hungernde Tiere zu versorgen, greife nicht. Der verfassungsrechtlich geschützte Tierschutz ist kein absoluter Wert und muss im konkreten Fall mit anderen öffentlichen Interessen abgewogen werden. (VwG Münster, 1 K 1474/21) - vom 28.05.2025

Steuertipp: Gericht kippt Sammelpunkt-Regel für Lkw-Fahrer

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Lkw-Fahrer ihre Fahrten zum Betriebssitz als Reisekosten und nicht über die Entfernungspauschale absetzen können, wenn sie die Sammelstelle nicht an jedem Arbeitstag aufsuchen. Besucht ein Fernfahrer den Betriebssitz seines Arbeitgebers lediglich zu Beginn und am Ende der Woche, gilt dieser nicht als Sammelstelle im steuerrechtlichen Sinne. Die entsprechenden Fahrten zwischen Wohnung und Betriebssitz sind daher als Reisekosten anzusetzen. (FG Berlin-Brandenburg vom 25.2.2025 - Az. 15 K 3114/23)