18.03.2025
Steuervorschriften: Rat der EU legt Agenda für Straffung und Vereinfachung fest
Der Rat hat am 11.03.2025 Schlussfolgerungen zu einer Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit der EU gebilligt.
Die Schlussfolgerungen enthalten die Ansichten des Rates sowie Leitlinien zu möglichen künftigen Initiativen im Bereich der Besteuerung, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert und der Verwaltungs-, Regelungs- und Meldeaufwand verringert werden sollen.
In den Schlussfolgerungen wird unter anderem eine Überprüfung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Steuerbereich gefordert. Sie soll auf vier Grundsätzen beruhen, die auch für aktuelle und künftige Steuerinitiativen gelten sollten:
Verringerung des Melde-, Verwaltungs- und Befolgungsaufwands für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Steuerpflichtige
Abschaffung veralteter und sich überschneidender Steuervorschriften, und gegebenenfalls
Erhöhung der Klarheit des Steuerrechts
Straffung und Verbesserung der Anwendung von Vorschriften, Verfahren und Meldepflichten im Steuerbereich
In den Schlussfolgerungen wird eine gründliche Analyse des EU-Rechtsrahmens und eine klare Festlegung seines Anwendungsbereichs und Anwendungszeitraums gefordert. Zunächst könnte dieser Prozess eine Überprüfung der bestehenden Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, insbesondere in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, und der Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts umfassen. Ferner sollte er eine Überprüfung der gesamten EU-Rechtsvorschriften im Steuerbereich, einschließlich der indirekten Besteuerung, beinhalten.
Der Rat ersucht die Kommission, Konsultationen mit den einschlägigen Interessenträgern zu führen und vor Ende Herbst 2025 einen operativen, pragmatischen und ehrgeizigen Aktionsplan mit einem realistischen Zeitplan und einem Fahrplan der beabsichtigten Arbeit einzuführen.
Rat der EU, Pressemitteilung vom 11.03.2025