11.02.2026
Steuerberater: Steuerberaterverband fordert Befreiung von Meldepflichten
In seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (DAC) fordert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ein deutlich mutigeres Vorgehen der EU-Kommission. Die Befreiung von der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung wäre "eine echte Entlastung für den Berufsstand". Zugleich würde die EU-Kommission ihr Versprechen wahr machen, Berichtspflichten abzubauen, meint der Verband.
Mit der Stellungnahme bekräftigt der DStV seine Kritik an den bestehenden Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (§§ 137d ff. Abgabenordnung).
Er bemängelt, dass keine belastbaren Daten zu erzielten Steuermehreinnahmen aufgrund der Meldungen vorliegen. Auch seien die anfallenden Kosten der Meldepflichten für Intermediäre, wie Steuerberater, nicht ausreichend ermittelt worden. Der DStV bezweifelt daher, dass die Meldepflichten wirtschaftlich überhaupt sinnvoll sind.
Insbesondere liefen Steuerberater bei der Einreichung der Meldungen jedoch Gefahr, in Konflikt mit ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu geraten.
Obwohl die EU-Kommission Berichtspflichten reduzieren wolle, habe sie bereits im Vorfeld des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Neufassung der Richtlinie verlautbart, dass eine Abschaffung der Meldepflichten nicht in ihrem Sinne sei.
Als echte Entlastung schlägt der DStV deshalb vor, die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen vollständig auf die Steuerpflichtigen zu verlagern. Wie in anderen Steuerverfahren könnte der Berufsstand dann unterstützend für den Mandanten tätig werden. Eine solche Reform würde Doppelmeldungen beseitigen, Kosten senken, Rechtsklarheit schaffen und den schwelenden Interessenkonflikt zwischen Meldepflicht und Berufsgeheimnis aus der Welt schaffen. Ohne diesen Konflikt bestünde sicherlich auch kein Bedarf für die Regelung der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsberufe im Richtlinienvorschlag, gibt der DStV zu bedenken.
Soweit die EU-Kommission Intermediäre, wie Steuerberater, allerdings im Anwendungsbereich der Meldepflicht belässt, müsse eine gesetzliche Klarstellung erfolgen, dass Steuerberater – genau wie Rechtsanwälte – vom Berufsgeheimnis umfasst sind, verlangt der Steuerberaterverband. Schließlich sei nicht gerechtfertigt, dass Rechtsberufe, die dieselbe Tätigkeit in Steuerangelegenheiten ausüben, gesetzlich unterschiedlich behandelt würden.
Gleichzeitig warnt der DStV vor der Einführung neuer Berichtspflichten. Eine weitere Meldepflicht über den Missbrauch von Briefkastenfirmen etwa würde die Bemühungen zum Bürokratieabbau schlicht "ad absurdum führen".
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 10.02.2026