Steuertipp: Geplante Verluste dürfen nicht berücksichtigt werden
Haben Kommanditisten einer KG Verluste aus einer Fondgesellschaft erzielt, so können diese nicht steuermindernd berücksichtigt werden, wenn sie »modellhaften Charakter« besitzen und nur darauf abzielten, Steuern »zu stunden«. Sie können nicht argumentieren, das Konzept sei nicht darauf ausgelegt, ausschließlich Verluste zur Verrechnung mit anderen Einkünften zu generieren. Waren jedoch die Prognosen der Fondsgesellschaft schon unrealistisch, so dass die Erzielung von Verlusten in Höhe von mehr als zehn Prozent des eingesetzten Kapitals in der Anfangsphase klar zu erkennen war, so sei das ein »vorgefertigtes Konzept«. (FG Düsseldorf, 10 K 1055/20) - vom 15.11.2024
Rechtstipp: Radfahrunfall - Gerade Rennradler müssen besonders aufpassen
Grundsätzlich muss eine Kommune zwar dafür sorgen, dass Straßen verkehrssicher sind. Allerdings ist dabei eine »völlige Gefahrlosigkeit« nicht zu erwarten. Das gelte insbesondere dann, wenn Warnschilder auf Schäden im Straßenbelag hinweisen. Fährt ein Rennradfahrer auf einer solchen Straße und stürzt er an einer etwa vier Zentimeter hohen, nicht scharfkantigen Erhebung, so kann der Mann weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld gegen die Kommune durchsetzen. Es habe keine weiteren konkreten Warnhinweise geben müssen. Vielmehr hätte der Radfahrer angesichts der allgemeinen Warnschilder seine Fahrweise anpassen müssen - gerade mit einem Rennrad, das schmale, für Unebenheiten anfälligere Reifen hat. (Brandenburgisches OLG, 2 U 21/24) - vom 22.07.2024