Rechtstipp: Mietrecht - Wer wiederholt Böller auf dem Balkon zündet, der fliegt fristlos

Brennt ein Mieter wiederholt Feuerwerkskörper auf dem Balkon ab, und hat er dafür bereits eine Abmahnung erhalten, so kann er sich nicht gegen eine fristlose Kündigung des Mietvertrages wehren, wenn er erneut auf dem Balkon zündelt. Es spiele keine Rolle, ob er Dritte konkret gefährdet hat. Denn das Abbrennen von Feuerwerk ist mit einer erheblichen Lärmbelästigung sowie Funkenflug und Rauchentwicklung verbunden, die das Wohnen für Menschen und Tiere beeinträchtigt. (AmG Itzehoe, 92 C 112/24) - vom 22.02.2025

Steuertipp: Zoll - Öl auf havariertem Schiff darf nicht zwingend beschlagnahmt werden

Ist ein Öltanker in der Ostsee havariert und an eine deutsche Küste gebracht worden, so darf der Zoll das Öl (hier geht es um rund 100.00 Tonnen) auch dann nicht beschlagnahmen und verwerten, wenn es vermutlich zu einer »Schattenflotte« gehört, mit der eine Kriegsnation Geschäfte macht, die unter EU-Sanktionsregeln fallen. Es gibt »begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahme«, weil der Eigner (eine »Shipping Corp.« mit Sitz auf den Marshallinseln) argumentiert, das Schiff habe »zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren«. Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines »technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt«. Es sei auf dem Weg von Russland nach Indien gewesen. (BFH, VII B 80/25 u. a.) - vom 26.11.2025