Rechtstipp: Eigentumswohnung - Eine Heizung für alle muss im Keller eines Einzelnen geduldet werden

Befindet sich in dem Sondereigentum eines Eigentümers (hier in einem Keller) eine gemeinschaftliche Heizungsanlage, so ist der Eigentümer aufgrund seiner Treue- und Rücksichtnahmepflichten so lange verpflichtet, die Heizungsanlage zu dulden, bis die Gemeinschaft eine alternative Heizmöglichkeit geschaffen hat. Es komme auf die Frage der Sondereigentumsfähigkeit des Raumes dann nicht an. Der Eigentümer kann nicht verlangen, dass die Anlage entfernt wird. (LG Frankfurt am Main, 2-13 S 8/24) - vom 13.03.2025

Steuertipp: Fälschlich berechnete Nachzahlungszinsen müssen erlassen werden

Erklärt ein Händler eine Lieferung aus dem EU-Ausland zunächst zutreffend als »innergemeinschaftlich« und bezieht er die Lieferung in den Vorsteuerabzug ein, so muss das Finanzamt in Rechnung gestellte Nachzahlungszinsen erlassen, wenn der Händler nach einem - falschen - Hinweis nach einer Steuerprüfung die Lieferung als »im Inland steuerbar« deklariert. Stellt sich später heraus, dass der seinerzeitige Einwand der Steuerbehörde falsch war, so dass auch die Änderung der Rechnung durch den Lieferanten letztlich nicht korrekt war, so sind dem Händler die - ebenso falsch in Rechnung gestellten - Nachzahlungszinsen aus »sachlichen Billigkeitsgründen« zu erlassen. (Niedersächsisches FG, 5 K 160/24) - vom 07.08.2025