Rechtstipp: Unfallversicherung - Plötzlicher Herztod kann ein Arbeitsunfall sein

Arbeitet ein Security-Mitarbeiter in einem Flüchtlingsheim und kommt es bei einem Arztbesuch in der Einrichtung zu einem Gerangel, weil ein unter Drogen stehender Bewohner den Arzt attackiert, um bestimmte Medikamente zu erhalten, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn der Sicherheitsmann stressbedingt kollabiert und an einem plötzlichen Herztod stirbt. Die Witwe des Mannes hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, weil die körperliche Auseinandersetzung im Dienst mit dem aggressiven Angreifer geeignet ist, bösartige Herzrhythmusstörungen auszulösen. Dass der Mann herzkrank war, sei unerheblich, wenn die Obduktion ergibt, dass das Risiko, innerhalb der nächsten fünf Jahre an den Vorerkrankungen zu sterben, lediglich zwischen 1,65 Prozent bis 6,65 Prozent gelegen hat. (SG Dortmund, S 17 U 367/23) - vom 14.10.2025

Steuertipp: Verlustabzug bei vermieteten Ferienwohnungen

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung werden vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt, wenn die Vermietungsdauer mindestens dem örtlichen Durchschnitt entspricht oder diesen um nicht mehr als 25 % unterschreitet. Bei starken jährlichen Schwankungen ist laut Bundesfinanzhof nicht das einzelne Jahr, sondern ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren maßgeblich, um die ortsübliche Vermietungszeit zu ermitteln. Das Finanzgericht muss hierzu eine entsprechende Durchschnittsbetrachtung anstellen (BFH-Urteil vom 12.8.2025, IX R 23/24).