Rechtstipp: Wettbewerbsrecht - Bei Werbung mit Cannabis gilt weiterhin Vorsicht
Betreiber einer Internetplattform dürfen keine publikumsgerichtete Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis schalten. Damit wird gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen. Derartige Plattformmodellen verstoßen außerdem gegen das Wettbewerbsrecht, wenn die Kommunikation funktional auf die Verschreibung verschreibungspflichtiger Arzneimittel hinwirkt. Dabei sei nicht nur entscheidend, ob ein Portal selbst ein Arzneimittel verkauft oder ein konkretes Präparat nennt. Maßgeblich ist, ob die Außendarstellung aus Sicht der angesprochenen Verbraucher funktional darauf gerichtet ist, die Verschreibung und den Absatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu fördern. (BGH, I ZR 74/25) - vom 26.03.2026
Steuertipp: Geförderte Fahrstunden kosten keine Umsatzsteuer
Die Betreiberin einer Fahrschule muss keine Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Fahrstunden abführen, wenn die Stunden für Personen gegeben wurden, die an einer von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen, und in diesem Rahmen den Pkw-Führerschein (Klasse B) erworben haben. Es liege eine "Eignung der Unterrichtsleistung für den Erwerb beruflicher Kenntnisse" vor. (BFH, V R 23/24) - vom 15.05.2025