Rechtstipp: Ein Wohnmobil ohne Strom kann umgetauscht werden

Mietet sich ein Paar ein Wohnmobil (hier für 3.600 €), um damit zum Nordkap zu fahren, und dabei möglichst autark zu bleiben (also ohne Campingplätze anzusteuern), so muss der Vermieter den anteiligen Preis erstatten, wenn bereits am ersten Tag alle 12-Volt-Steckdosen im Camper ausfallen. Benötigt die Frau Strom für ihr Atemgerät, und kann der Vermieter keinen Ersatzcamper besorgen, so dürfen die beiden die Reise abbrechen und die Erstattung verlangen (hier gab es 3.400 € zurück). Sie waren zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt, weil ein Wohnmobil nicht nur dem Fortkommen von A nach B diene, sondern vielmehr auch dem Wohnen. Und das ist ohne eine einzige herrkömmliche12-Volt- Steckdose nicht möglich. (AmG München, 233 C 16119/24) - vom 04.12.2025

Rechtstipp: Betriebsrat - Eine Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich eine Amtsunfähigkeit

Ist ein Mitglied eines Betriebsrates arbeitsunfähig krank (hier ging es um einen Flugzeugbetanker), so darf der Betriebsrat das Mitglied nicht (weiterhin) von Sitzungen ausschließen, wenn der Mitarbeiter ausdrücklich seine Amtsfähigkeit erklärt. Der Betriebsratsvorsitzende muss den Mitarbeiter einladen – auch, wenn er bereits seit fast drei Jahren nicht mehr gearbeitet hat. Hier meldete sich der Mann über seine Rechtsanwältin mit der Information zurück, er sei amtsfähig und wolle wieder eingeladen werden - und er bekam Recht. Allein die Arbeitsunfähigkeit stehe dem nicht entgegen, weil sie nicht automatisch bedeutet, dass das Amt des Betriebsrats nicht ausgeübt werden könnte. Die körperlich belastende Arbeit eines Flugzeugbetankers unterscheide sich deutlich von der Teilnahme an Sitzungen oder Gesprächen mit Beschäftigten. (Hessisches LAG, 16 TaBVGa 2/26) – vom 02.02.2026