13.06.2025
Geplante Registrierkassenpflicht: Koalition sollte sich Zeit lassen
Der Koalitionsvertrag sieht für bestimmte Unternehmen eine verpflichtende Nutzung von Registrierkassen vor. An anderer Stelle weisen die Koalitionäre auf eine Evaluierung der bestehenden Pflichten hin, um im Anschluss daran weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt das Ziel, Steuerhinterziehung einzudämmen. Aus seiner Sicht lassen die bisherigen Aussagen jedoch viele Frage offen.
Statt – wie angekündigt – die bestehende Rechtslage und deren Wirkung in der Praxis zunächst zu analysieren, ziehe die Koalition bereits jetzt Konsequenzen. Die Koalitionspartner wollten eine neue Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027 einführen – für alle Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro. Das sei widersprüchlich und sorge für Verunsicherung, meint der DStV. Denn eine Maßnahme sollte auf Erkenntnissen basieren – nicht auf Vermutungen. Deshalb mahnt der Verband: Ohne fundierte Grundlage drohten Fehlentscheidungen. Erst die Ergebnisse der Evaluation sollten über den weiteren Regelungsbedarf entscheiden.
Durch die Formulierung im Koalitionsvertrag bleibe offen, wer genau sich schon auf die ab dem 01.01.2027 in Kraft tretende Pflicht vorbereiten sollte. Wen oder was meinten die Koalitionäre mit "Geschäfte"? Beziehe sich die angedachte Umsatzgrenze auf die jährlichen Barumsätze oder den Gesamtumsatz (also alle unbaren und baren Umsätze) eines Unternehmens pro Jahr? Hier sollte schnell Klarheit geschaffen werden. Die Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen sollte – wenn überhaupt – nur dort greifen, wo das Betrugsrisiko grundsätzlich und in größerem Umfang gegeben ist.
Nicht alle Geschäftstätigkeiten ließen sich in ein digitales Kassensystem überführen. Hier sei auf die Besonderheiten bestimmter Branchen, Geschäftsmodelle oder Tätigkeiten Rücksicht zu nehmen. Andere Mitgliedstaaten der EU, in denen eine Registrierkassenpflicht besteht, hätten das erkannt. In Österreich seien unter anderem Ausnahmen für Verkaufsstellen ohne Stromversorgung oder mobile Verkaufsformen in das Gesetz aufgenommen worden. Auch in Deutschland müssten solche Ausnahmen möglich sein, meint der DStV – damit traditionelle oder kleinteilige Geschäftsmodelle nicht unverhältnismäßig belastet oder gefährdet werden.
Eine Registrierkassenpflicht bedeute mehr Technik, mehr Bürokratie, mehr Kosten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen seien davon betroffen. Sie bräuchten Vorbereitungszeit. Der DStV fordert daher eine ausreichende Übergangsfrist bis zur verpflichtenden Umsetzung. Nur so lasse sich vermeiden, dass Betriebe – in mitunter wirtschaftlich ohnehin schwieriger Lage – überfordert werden.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 13.06.2025