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13.06.2025

Journalisten angegriffen: 42-Jähriger muss in Haft

Er hat einen Journalisten auf dem Flur im Verwaltungsgericht Berlin-Moabit geschlagen. Jetzt muss Fadie Al Z. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zehn Monate ins Gefängnis. Hierzu hat ihn das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilt.

Im Verwaltungsgericht hatte der betroffene Journalist über ein ausländerrechtliches Verfahren gegen den Onkel des Angeklagten berichtet. Er machte Filmaufnahmen auf dem Flur und bat den Angeklagten sowie weitere anwesende Familienmitglieder um eine Stellungnahme. Der Angeklagt schlug in daraufhin unvermittelt und mit Wucht ins Gesicht. Der Geschädigte erlitt ein Hämatom am linken Auge und hatte zeitweise starke Kopfschmerzen. Auch war ihm übel.

Der 42-jährige Angeklagte hatte die Tat im Prozess eingeräumt und als Motiv angegeben, sich von den Filmaufnahmen des Geschädigten gestört gefühlt zu haben. Der Schlag sei aus einem "Reflex" heraus erfolgt. Er entschuldigte sich bei dem Geschädigten, der diese Entschuldigung jedoch nicht annahm.

Die zuständige Richterin verhängte eine unbedingte (das heißt nicht zur Bewährung ausgesetzte) Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Sie begründete das Urteil unter anderem damit, dass der Schlag gegen den Journalisten als Angriff auf die Pressefreiheit zu werten sei. Das sei nicht hinnehmbar.

Die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung sei unter anderem angesichts der Vorstrafen des Angeklagten nicht in Betracht gekommen. Eine positive Legalprognose, also die Erwartung, dass er auch ohne die Vollstreckung der Freiheitsstrafe künftig ein strafloses Leben führen werde, liege beim Angeklagten nicht vor. Dies wäre die Voraussetzung für die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung gewesen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, binnen einer Woche Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einzulegen.

Amtsgericht Tiergarten in Berlin, Urteil vom 11.06.2025, 235 Ds 26/25, nicht rechtskräftig