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11.06.2025

Justizministerkonferenz: Länder fordern neue Rechtsform für Unternehmen und wollen Urheberrecht auf KI-Tauglichkeit prüfen

Auf ihrer Frühjahrskonferenz haben die Justizminister der Länder unter anderem beschlossen, sich für eine neue Rechtsform der "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" einzusetzen. Damit sollen weitere Anreize für Gründer und nachhaltige Investitionen in Deutschland gesetzt werden, wie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen ausführt.

Um die Ziele des Unternehmens im Sinne ihrer Gründer über die reine Gewinnerzielung langfristig abzusichern, stelle das deutsche Recht bisher – anders als einige ausländische Rechtsordnungen – keine attraktive Rechtsform zur Verfügung, die ausreichend transparent, flexibel und kostengünstig wäre.

Die Länder fordern jetzt auf Initiative von Nordrhein-Westfalen die Einführung einer Gesellschaftsform, bei der das Unternehmensvermögen dauerhaft an einen gesellschaftlichen oder nachhaltigen Zweck gebunden werden kann. Die neue Gesellschaftsform soll eine neue Alternative aus unternehmerischer Flexibilität mit langfristiger Gemeinwohlbindung bieten und dabei deutlich einfacher und praxistauglicher als eine Stiftung sein.

Weiterhin hätten die Minister entschieden, so das Justizministerium Nordrhein-Westfalen, dass Nordrhein-Westfalen die Federführung einer Arbeitsgruppe übernehme, um offene urheberrechtliche Fragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu klären.

Der rasante technische Fortschritt auf dem Gebiet generativer KI stelle das Urheberrecht auf die Probe. Zum einen stelle sich die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten (Text und Data-Mining) vergütungspflichtig sein sollte. Zum anderen genössen Texte, Bilder oder andere Werke, die ausschließlich von KI erstellt werden, nach deutschem und europäischem Recht heute keinerlei urheberrechtlichen Schutz. Hier stelle sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das mit Hilfe einer KI generierte Ergebnis Leistungsschutz genießen kann.

Bei den Kammern für Handelssachen zeige sich ein überdurchschnittlicher Rückgang an neu eingehenden Verfahren, konstatierten die Justizminister. Die überwiegende Zahl der Verfahren finde heute außerdem ohne Mitwirkung der Handelsrichter statt. Die Justizminister sehen nach Angaben aus Nordrhein-Westfalen deswegen Reformbedarf und setzten eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein, die Vorschläge zur Stärkung der Kammern für Handelssachen aus gerichtsverfassungsrechtlicher, organisatorischer und personeller Sicht erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe soll bis zur Herbstkonferenz 2026 einen Bericht vorlegen.

Schließlich beschlossen die Minister laut Justizministerium Nordrhein-Westfalen, dass die Gewinnung beruflicher Betreuer zu erleichtern sei. Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, seien sie auf einen Betreuer angewiesen. Bislang könne sich als beruflicher Betreuer nur registrieren lassen, wer selbstständig rechtliche Betreuungen führt. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit scheut, könne bislang keine berufliche Betreuung übernehmen. Die Justizminister der Länder wollen das ändern. Sie sprachen sich laut Justizministerium Nordrhein-Westfalen dafür aus, zukünftig auch Angestellten eines beruflichen Betreuers eine Registrierung zu ermöglichen, wie dies auch den Angestellten eines Betreuungsvereins möglich ist.

Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 06.06.2025