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06.05.2025

Mai 2025: Diese Neuregelungen treten in Kraft

Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare dürfen Doppelnamen tragen und Fremdstoffe im Biomüll werden so weit wie möglich reduziert. Das sind die Neuregelungen im Mai.

Die elektronische Patientenakte ist im Versorgungs-Alltag angekommen: Ab 29.04.2025 können alle Ärzte sowie Apotheker sie nutzen. Vorausgegangen war laut Bundesregierung eine erfolgreiche Testphase.

Ab dem 01.05.2025 können sich Bürger ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15  Euro per Post nach Hause liefern lassen – die persönliche Abholung in der Behörde entfällt. Voraussetzung für den Direktversand ist eine Meldeanschrift in Deutschland.

Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, müssen die Passbilder digital eingereicht werden. Das gilt für Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Für diese Dokumente dürfen die Behörden keine Papier-Passbilder mehr annehmen. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Wegen der umfangreichen Änderungen gilt bis zum 31.07.2025 eine Übergangsregelung.

Bei der Wahl des Familiennamens gibt es mehr Freiheit: Ehepaare können Doppelnamen führen, die aus beiden Familiennamen gebildet werden. Für gemeinsame Kinder wird dieser Doppelname dann zum Geburtsnamen. Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen haben, denen aber gemeinsam die elterliche Sorge zusteht, können ihren Kindern einen Doppelnamen geben, der sich aus beiden Nachnamen der Eltern zusammensetzt.

In die Biotonne dürfen grundsätzlich nur Bioabfälle gelangen. Selbst biologisch abbaubare Kunststoffe, wie entsprechend gekennzeichnete Kaffeekapseln, dürfen höchstens zu einem Prozent im Biomüll entsorgt werden. Denn Kunststoffe machten heute den größten Teil der Fremdstoffe im Biomüll aus, erläutert die Bundesregierung. Sie zersetzten sich zu Mikroplastik, verschmutzten die Bioabfälle und könnten schließlich über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt gelangen.

Bundesregierung, PM vom 05.05.2025