17.12.2024
Wegen Cannabiskonsums: Polizeikommissar verliert seinen Job
Ein Polizist erscheint bekifft zum Dienst und wird daraufhin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Aachen entschied.
Dem Polizeikommissar war von der zuständigen Kreispolizeibehörde vorgeworfen worden, im Mai 2024 unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Pkw zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Weitere Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe. Die Kreispolizeibehörde nahm dies zum Anlass, dem Polizisten zu kündigen.
Dieser begehrte Eilrechtsschutz, war damit aber nicht erfolgreich. Das VG Aachen hat die Entlassungsverfügung als rechtmäßig bestätigt. Es sei allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten. Das gelte in besonderem Maße für Polizeivollzugsbeamte, die im Dienst Waffen und Dienstfahrzeuge führen. Gegen dieses Nüchternheitsgebot habe der Polizeikommissar verstoßen und überdies Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verletzt.
Sein Verhalten sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar und begründe durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Das Gericht sieht zudem die Gefahr des Vertrauensverlustes der Allgemeinheit in die rechtmäßige Aufgabenausführung der Polizei. Die Annahme der Kreispolizeibehörde, dass der Polizeikommissar sich in der Probezeit nicht bewährt hat und deswegen entlassen werden kann, sei daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Gegen den Beschluss kann der Polizist Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 16.12.2024, 1 L 884/24, nicht rechtskräftig