13.12.2024
Neue Meldepflicht für Registrierkassen: Was gemeldet werden muss
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über "Mein ELSTER" eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert.
Im Einzelnen müssen Unternehmer folgende Informationen übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden:
Art des Kassensystems
Seriennummer
Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
Art der technischen Sicherheitseinrichtung
Das meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.06.2024.
Folgende Fristen und Besonderheiten gibt es laut BdSt:
Für vor dem 01.07. 2025 angeschaffte Kassen: Meldung bis 31.07.2025
Für nach dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen: Meldung innerhalb eines Monats
Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden
Wechsel der Betriebsstätte ist meldepflichtig
Die Maßnahme ziele darauf ab, Steuerhinterziehung bei Bargeschäften einzudämmen. Die technische Sicherheitseinrichtung in den Kassen solle eine lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge gewährleisten, so der BdSt zum Hintergrund.
Obwohl Verstöße nicht direkt mit Bußgeldern belegt sind, könnten sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Der Bund der Steuerzahler rät, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Die Meldung könne auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler erfolgen.
Die neue Meldepflicht stelle einen weiteren Schritt zur Digitalisierung und Transparenz im Steuersystem dar. Unternehmer sollten die Frist im Auge behalten und ihre Kassensysteme rechtzeitig anmelden, um Komplikationen zu vermeiden.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 11.12.2024