12.12.2024
Nach Israel-feindlichen Veröffentlichungen: Max-Planck-Gesellschaft durfte Wissenschaftler entlassen
Der in Beirut geborene Australier Ghassan Hage veröffentlichte am 07.10.2023, dem Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel, ein Gedicht mit dem Titel "The endless Dead-end that will not end". Dies und weitere Posts in den sozialen Netzwerken kosteten ihn jetzt seine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Max-Planck-Gesellschaft.
Die Gesellschaft kündigte seine Teilzeitstelle im Februar 2024 fristlos und hilfsweise ordentlich zum 31.03.2024. Das Arbeitsgericht (ArbG) Halle entschied jetzt, dass zwar die außerordentliche Kündigung aus formalen Gründen wegen Nichteinhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch unwirksam ist. Jedoch habe die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.03.2024 beendet.
Mit seinen Posts und damit, dass er die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel ziehe, habe Hage seine gegenüber dem Max-Planck-Institut bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten so massiv verletzt, dass die ordentliche Kündigung keiner vorherigen Abmahnung bedurfte, so das ArbG.
Arbeitsgericht Halle, 1 Ca 378/24, nicht rechtskräftig