05.12.2024
Steuerfortentwicklungsgesetz: SPD-Fraktion fordert Tempo
Die SPD-Fraktion hat sich für eine schnelle Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes ausgesprochen, damit die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und der Ausgleich der Folgen der Kalten Progression rechtzeitig zum Beginn des Jahres 2025 wirksam werden können. Die Unionsfraktion verlangte hingegen in einer Sitzung des Finanzausschusses am 04.12.2024 von der Regierung erst die Vorlage eines ausgeglichenen Etatentwurfs.
Die Bundesregierung hatte zuvor die Berichte zum steuerlichen Existenzminimum (BT-Drs. 20/13550) und zur Kalten Progression (BT-Drs. 20/13560) vorgestellt. Die Berichte wurden vom Finanzausschuss zur Kenntnis genommen. Die empfohlenen Maßnahmen sollen mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2025 bestehe beim Grundfreibetrag die Notwendigkeit einer Erhöhung um 156 Euro, im Jahr 2026 würde sich der Betrag auf 312 Euro erhöhen, berichtete die Regierung. Auch beim Kinderfreibetrag bestehe die Notwendigkeit einer Erhöhung. Die im Steuerfortentwicklungsgesetz enthaltenen Maßnahmen seien mehr als ausreichend und würden den verfassungsrechtlich gebotenen Maßnahmen mehr als gerecht. Zum Ausgleich der Auswirkungen Kalten Progression solle es zu einem Ausgleich von 9,6 Milliarden Euro für 2024 und für 2025 um 7,9 Milliarden Euro kommen.
Die SPD-Fraktion verwies auf die Belastungen vor allem für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen durch die hohen Teuerungsraten. Zum Ausgleich habe die Regierung Maßnahmen wie Direktzahlungen auf den Weg gebracht. Dennoch sei man gehalten, auch im Einkommensteuerrecht etwas zu tun. Das sei auch verfassungsrechtlich geboten. Im Steuerfortentwicklungsgesetz seien sogar höhere Werte zum Beispiel beim Grundfreibetrag gewählt worden. Für 2025 liege der Betrag um 144 Euro über dem, was verfassungsrechtlich geboten sei, für 2026 seien es 240 Euro. Beim Kinderfreibetrag seien es 24 beziehungsweise 132 Euro. Auch bei den Maßnahmen gegen die Folgen der Kalten Progression solle noch draufgesattelt werden. Es werde also nicht nur das Existenzminimum steuerfrei gestellt, sondern es komme zu einer Entlastung der breiten Bevölkerung. Das sei ein wichtiges Signal und gebe neue Kaufkraftimpulse. Das Gesetz liege vor und sollte noch dieses Jahr umgesetzt werden, warb die SPD-Fraktion für das Gesetz.
Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zwar erleichtert, dass die SPD-Fraktion die Notwendigkeit der Maßnahmen gegen Kalte Progression erkannt habe. Es habe Zeiten gegeben, zu denen die SPD-Fraktion die kalte Progression als Scheinproblem bezeichnet habe. Das vorliegende Gesetz eigne sich für die Union jedoch nicht zur Zustimmung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, für Gering- und Mittelverdiener sei die Belastung durch die Inflation höher gewesen, und diese Menschen seien zudem durch höhere Sozialbeiträge stärker belastet worden. Deshalb sollte man sich auch andere Belastungen als nur durch Steuern anschauen. Wie die SPD-Fraktion appellierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Steuerfortentwicklungsgesetz noch zu verabschieden.
Nach der CDU/CSU-Fraktion wies auch die FDP-Fraktion die Darstellung der SPD-Fraktion zum Ausgleich der Folgen der Kalten Progression zurück. Dass es sich hierbei um eine Herzensangelegenheit der SPD-Fraktion handele, sei ein Märchen. Die FDP-Fraktion bekenne sich zum Ausgleich der Kalten Progression. Die Maßnahme müsse im Haushalt abgebildet sein; daran scheitere es im Augenblick. Andere Punkte im Steuerfortentwicklungsgesetz sehe man kritisch, insbesondere die Anzeigepflicht für innerdeutsche Steuergestaltungen. Das Gesetz könne in dieser Form nicht verabschiedet werden.
Die AfD-Fraktion bezeichnete das komplizierte Steuerrecht als Grundproblem. Die Freibeträge seien zu niedrig. In anderen Ländern gebe es zwar höhere Spitzensteuersätze als in Deutschland, die jedoch erst bei viel höheren Einkommen ansetzen würden.
Auch die Gruppe Die Linke erklärte unter Verweis auf Berechnungen von Sozialverbänden, das Existenzminimum sei viel zu niedrig angesetzt worden. So sei die Wohnkostenbelastung kleingerechnet worden. Das Existenzminimum solle besser bei 14.000 bis 15.000 Euro liegen. Damit wäre auch das Problem der Doppelbesteuerung der Renten gelöst und die Kaufkraft würde erheblich steigen.
Deutscher Bundestag, PM vom 04.12.2024