29.11.2024
Grundsteuer: Gesplittete Hebesätze mindern Mehrbelastung von Wohnimmobilien
Duisburg hat beschlossen, gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer einzuführen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidung des Stadtrats: So werde eine Mehrbelastung von Wohnimmobilien verhindert und Verschiebungen zugunsten gewerblicher Grundstücke gemildert.
"Mit der Entscheidung für gesplittete Hebesätze hat der Duisburger Stadtrat einen wichtigen Schritt getan, um das Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu verteuern", erklärt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen. "Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ist es wichtig, den Druck auf die Mieter und Eigentümer nicht weiter zu erhöhen."
Duisburg habe sich in einer Richtungsentscheidung dafür ausgesprochen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Durch die ab dem 01.01.2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform habe sich nämlich eine deutliche Verschiebung der Grundsteuerbelastung abgezeichnet, erläutert der BdSt: von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken. Das hätte höhere Werte besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum bedeutet. "Durch die gesplitteten Hebesätze wird diese Verschiebung abgefedert und die Belastung für die Bürger gemildert", so Steinheuer.
Die Entscheidung, gesplittete Hebesätze einzuführen, wirr laut BdSt durch ein Gutachten des Landesfinanzministeriums gestützt, das die rechtliche Umsetzbarkeit bekräftigt. Nicht ohne Grund hätten mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt inzwischen zwei weitere Bundesländer diese Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernommen, die auch in Rheinland-Pfalz angekündigt ist. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen hätten sich bereits für die Nutzung gesplitteter Hebesätze entschieden und es zeichne sich ab, dass weitere folgen werden.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 28.11.2024