29.11.2024
Alleinerziehende: Wenn das Kind 18 wird
Alleinerziehende haben die Möglichkeit, in die Steuerklasse 2 zu wechseln und dadurch Steuern zu sparen. Zusätzlich zum Grundfreibetrag erhalten sie einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weist darauf hin, dass die Steuerklasse 2 jedoch nicht automatisch zugewiesen wird, sondern ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden muss. Wird das Kind 18, müsse dem Finanzamt angezeigt werden, dass weiterhin Kindergeld bezogen werden kann.
Anspruchsberechtigt seien alleinstehende Personen, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben – dort dürfe also keine weitere erwachsene Person wohnen. Wird das Kind 18, muss laut BdSt noch Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt werden. Dies sei dann der Fall, wenn das Kind sich noch in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.
Im Rahmen der Steuererklärung würden die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 ebenfalls überprüft. Daher sollte dem Finanzamt angezeigt werden, wenn das Kind die Ausbildung beendet hat. Dann entfalle in der Regel auch das Kindergeld.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 29.11.2024