29.02.2024
Corona-Schlussabrechnungen: Steuerberaterverband macht Druck
In einem offenen Brief weisen die Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), der Bundessteuerberaterkammer, der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer nochmals darauf hin, dass der "übermäßig aufgeblähte Prüfprozess bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen" den prüfenden Dritten eine Fristeinhaltung zum 31.03.2024 unmöglich mache.
Die vier berufsständischen Organisationen rufen die Verwaltung auf, die "alle Beteiligten lahmlegende Bürokratiewut" endlich zu stoppen. Es sei absurd, dass selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege erneut angefordert würden. Prüfende Dritte und Unternehmen seien durch unnötige Rückfragen und geforderte Nachweise viele Monate nach Einreichung der Schlussabrechnung unverhältnismäßig belastet.
Kammern und Verbände forderten daher dringend einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess nebst Verlängerung der Einreichungsfrist. Verbunden mit einer generellen Kleinbetragsregelung und der Möglichkeit, bei geringen Fördervolumina gänzlich auf die Einreichung von Schlussabrechnungen zu verzichten, könnten diese Maßnahmen die Belastung spürbar reduzieren.
Bereits Anfang Februar hatte DStV-Präsident Torsten Lüth mach Angabe des Verbandes das nahende Fristende zur Einreichung der Schlussabrechnungen zum Anlass genommen, im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die mit den Corona-Wirtschaftshilfen verbundenen Belastungen und Sorgen des Berufsstands zu verdeutlichen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 28.02.2024