28.02.2024
Hotelbett: 1,40 Meter reichen nicht für zwei Erwachsene
Ein Doppelbett in einem Hotel muss über 1,40 Meter breit sein, um zwei Erwachsenen einen erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Hannover entschieden und zwei Reisenden, die sich ein nur 1,40 Meter breites Bett hatten teilen müssen, eine anteilige Erstattung des Reisepreises zugesprochen.
Jedenfalls in einem Hotel, das der Reiseveranstalter selbst mit fünf "Sonnen" bewertet, dürfe man mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimeter Breite für jeden Reisenden rechnen.
Im zugrunde liegenden Fall hatten drei erwachsene Personen gemeinsam ein Dreibettzimmer gebucht. Zur Verfügung gestellt wurde ihnen ein Zimmer, das über zwei Betten mit einer Breite von jeweils 1,40 Meter verfügte. Weil diese Ausstattung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhalten die beiden Reisenden, die sich ein Bett teilen mussten, nun 15 Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises zurück.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 22.02.2024, 471 C 6110/23